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Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Im letzten zt:telegramm haben wir Sie über die Wichtigkeit von Stellungnahmen zu vorparlamentarischen Begutachtungsprozessen informiert, bei denen wir unsere Expertise einfließen lassen können. Wir freuen uns, Sie in diesem Telegramm über einen Erfolg der angesprochenen Stellungnahme zum "Nationalen strategischen Fahrplan für die Digitale Dekade Österreich" des BMF informieren zu können! Unsere Hauptanliegen (digitale Baueinreichung, Open Source bei Planungssoftware, digitaler Berufsausweis) wurden in die Langfassung des Fahrplans (S. 149) aufgenommen. Der Fahrplan wurde als Teil des Programms „Weg in die digitale Dekade“ an die Europäische Kommission übermittelt und auch im Rahmen des Digital Austria Summit 2023 öffentlich präsentiert. Die Bundeskammer wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Ziele im weiteren Prozess auch die Umsetzung in verbindliche Gesetze erfahren! Eine weitere sehr gute Möglichkeit, um Regularien zu gestalten, ist die Mitarbeit von ZT in Normengremien. Hier sind wir auf Ihr Engagement angewiesen - akut beim Thema BIM. Im Beitrag weiter unten finden Sie dazu weitere Informationen.

In den parlamentarischen Begutachtungsprozess einbezogen zu werden ist eines der vielen Privilegien, die wir als Freiberufler-Kammer genießen. Ein weiteres wichtiges Merkmal der Selbstverwaltung von Freiberuflern ist es, unsere Standesregeln aktiv gestalten zu dürfen. Diese wurden nun umfassend überarbeitet und modernisiert. Ein großes Unterfangen, welches bereits in der vergangenen Funktionsperiode begonnen hat und nunmehr unter der Ägide der Arbeitsgruppe Standesregeln, unter dem Vorsitz von DI Michaela Ragossnig-Angst, fertiggestellt werden konnte. Für diese intensive Arbeit möchten wir uns herzlich bedanken. Die ab 1.1.2024 geltenden Standesregeln – nun „Berufskodex“ genannt - finden Sie hier. Zu den Regeln wurden ethische Standards und Kommentare hinzugefügt. Eine besondere Ehre wurde uns seitens unserer Aufsichtsbehörde, namentlich MR Dr. Anton Bernbacher, zuteil, der ein Vorwort zum Berufskodex verfasst hat.

Mit diesen Nachrichten blicken wir zuversichtlich und engagiert in das neue Jahr und wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch!

Mit kollegialen Grüßen

Daniel Fügenschuh
(Präsident)
Klaus Thürriedl
(Vizepräsident)

Fügenschuh in ACE-Vorstand gewählt

Im November fand das General Assembly Meeting des Architect's Council of Europe (ACE) in Brüssel statt. Hierbei wurde Bundeskammerpräsident Daniel Fügenschuh im ersten Wahlgang erneut in den Vorstand gewählt. Er wird seinen Schwerpunkt in der nächsten Legislaturperiode weiterhin auf nachhaltige Baukultur und qualitätsvolle Wettbewerbe legen. Das ACE ist die Vereinigung europäischer Architekt:innen und leistet mit seiner Arbeit wichtige Beiträge, um qualitativ hochwertige Architektur in Europa sicherzustellen, die den gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht wird.


Engagement in Normengremien: BIM

In Normengremien können ZT als Expert:innen an zentralen rechtlichen Vorgaben für ihren Beruf mitwirken. Mit der immer stärker werdenden Digitalisierung unserer Arbeitswelt müssen wir auch in diesem Bereich unsere Kräfte bündeln und aktiv werden. Ein Schwerpunkt der Kammerarbeit ist daher hinderlichen (Über)Regulierungen vorzubeugen und die Zusammensetzung der Normengremien mit Ziviltechniker:innen zu durchdringen.

Nun entsteht ein neues Komitee 273 "BIM", welches die ehemalige Arbeitsgruppe 011.09 „Technisches Zeichnen und Dokumentation im Bauwesen“ ersetzt. Dieses wird sich in zahlreichen Arbeitsgruppen ("Rollen, Verantwortung und Prozesse", "Planungsphase", "Ausführungsphase", "Betriebsphase", "Infrastruktur-Bauwerke") hauptsächlich mit der Normierung von BIM beschäftigen und daher maßgeblichen Einfluss auf unsere Arbeit haben. Helfen Sie daher mit, zukünftige Entwicklungen im Namen der Berufsvertretung mitzugestalten und melden Sie sich unter normung@arching.at!


Haben Sie Erfahrung mit LOI-N?

Digitale Modelle sind mit Informationen ausgestattet, auf die Projektbeteiligte im Verlauf eines Projektes zugreifen können. Der Informationsbedarf eines Modells wird "Level of Information Need" (kurz: LOI-N) genannt. Der Ausschuss BIM der Bundeskammer möchte ein LOI-N entwickeln, welches auf die Leistungsmodelle von ZT abgestimmt ist und von der Bundeskammer herausgegeben werden soll. In diesem Zusammenhang wird um Informationen jener ZT gebeten, die Erfahrungen mit Projekten haben, bei denen LOI-N verwendet wurden. Bitte richten Sie Ihre Rückmeldung an office@arching.at.


ORF Österreich Bild: Vom Wasser in Kärnten

Wasser ist das Lebenselement, das die Hauptrolle im neuesten „Österreich Bild“ aus Kärnten spielt. Der Beitrag zeigt die Wichtigkeit und Komplexität unseres Berufes am Beispiel des Wassermanagements auf. Die Kernbotschaft: Wasser betrifft den Alltag eines jeden Menschen. Auf einer Reise durch ganz Kärnten wird klar, welch tragende Rolle Ziviltechniker:innen einnehmen, wenn es darum geht, das Wasser zu nutzen, zu schützen und zu bändigen. Der Sendetermin im ORF 2 war bereits am Sonntag, 3. Dezember 2023, 18.25 Uhr und der Wiederholungstermin am Donnerstag, 7. Dezember 2023, 10.40 Uhr. Nachzuschauen ist die Sendung hier.


Bericht: ZT beim GAT Netzwerktreffen

Der Verein GAT lud am 16. und 17. November zum bundesweiten Netzwerktreffen mit internationalen Keynotespeaker:innen und thematisch breit gefächerten Workshops sowie zur Feier anlässlich des 20-jährigen Bestehens von GAT in das Palais Attems in Graz ein. Die Bundeskammer war durch Katharina Fröch vertreten, die die Veranstaltung eröffnete. Daniel Fügenschuh und Rainer Wührer waren ebenfalls anwesend. Das zweitägige Netzwerktreffen bot spannende Diskussionen, interessante Vorträge und Workshops zu Themen von Baukulturpolitik bis Architekturkritik.


Sperre von e-cards ohne Foto ab 1.1.2024

Mit 1.1.2024 werden alle e-cards gesperrt, die ohne Foto der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers ausgestellt wurden und für die keine gesetzliche Ausnahme gilt. Sind Sie zwischen 14 und 70 Jahren alt, bei einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger versichert und besitzen keinen österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder ein Dokument des Fremdenregisters, müssen Sie ein Foto für die neue e-card bereitstellen. Sind Sie ausschließlich bei der Uniqa Gruppenkrankenversicherung versichert, dann müssen Sie bis 31.12.2023 eine neue e-card beantragen. Nur so können Sie ELGA weiter nutzen. Weitere Informationen finden Sie hier.


45. Tagung BFG Natürliche Ressourcen

Die jährliche Tagung der Bundesfachgruppe Natürliche Ressourcen der BKZT bietet wie gewohnt mehrere Inputs zu fachspezifischen Themen, verbunden mit Austausch- und Networkingmöglichkeiten. Die Veranstaltung findet Donnerstag, den 11.01. und Freitag, den 12.01.24 im Hotel Stefanie in Wien statt. Eine Anmeldung ist bis spätestens 04.01.2024 möglich. Es sind noch Plätze frei! Weitere Informationen zum Programm sowie den Link zur Anmeldung finden Sie hier.


Kollektivvertrag 2024

Folgende Änderungen des Kollektivvertrages für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) in Österreich wurden zwischen der Bundeskammer der Ziviltechniker:inen und der Gewerkschaft der Privatangestellten vereinbart:

Kollektivvertragliche Mindestgehälter:
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 10% erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.

Lehrlingsentschädigung:
Erhöhung um 10% und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.

Zulagen und Trennungsgeld:
Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgelds um 10% und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro.

Ist-Gehälter:
Die Empfehlung, die Überzahlung aufrecht zu erhalten, ist im Jahr 2024 im Kollektivvertrag nicht enthalten.

Die Sozialpartner:innen befürworten jedoch, jene Gehälter, die über dem Kollektivvertrag liegen, im gemeinsamen Interesse von Ziviltechniker:innen und Mitarbeiter:innen zu erhöhen.

Geltungsbeginn: 01.01.2024

 

Mit der heurigen Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter bringen die Ziviltechniker:innen ihre Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeiter:innen zum Ausdruck und positionieren sich als attraktive Arbeitgeber:innen. Nähere Erläuterungen finden Sie hier.

Das Dokument mit sämtlichen Änderungen finden Sie hier.


Basiswert und Indices

Auf Basis des Übereinkommens vom 28.1.2002 zwischen den Bundesländern, dem BMWA, den ÖBB, der HL-AG, der ÖSAG und der Alpenstraßen AG einerseits und der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten andererseits über die Anpassung der Honorarindices und des Basiswertes wurde Folgendes vereinbart:

Der Erhöhungsfaktor für den Basiswert und die Indices lautet: 1,07796

Honorarindices:
11,71    Honorarindices zu Projektierungsarbeiten an Autobahnen, Bundesstraßen, Brückenbauten sowie für Vermessungsarbeiten an Autobahnen
9,65       Honorarindex für Vermessungsarbeiten an Bundesstraßen

Der Basiswert beträgt 107,34 (gerundeter Wert).

Der Basiswert und die Honorarindices treten mit 1.1.2024 in Kraft.

 

Die Erläuterungen dazu finden Sie auf unserer Website.