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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Kurz vor Sommerbeginn freuen wir uns, Ihnen ein kurzes Update zu einem Projekt geben zu können, das eine entscheidende Rolle in der Digitalisierungsstrategie der Bundeskammer spielt: die Weiterentwicklung des zt:archivs zum praktischen Instrument für die Abwicklung von ZT-Verfahren (z.B. digitale Baueinreichung). Seit dem Start der neuen Benutzeroberfläche (wir berichteten) wird seitens des Projektteams der Bundeskammer bestehend aus Cora Stöger, Thomas Hoppe und Herbert Mühlburger auf Hochtouren an weiteren Entwicklungen gearbeitet. Wir bedanken uns beim Projektteam ganz herzlich für den unermüdlichen Einsatz und freuen uns, dass Cora Stöger in diesem Telegramm einen Überblick über die Arbeit im zt:archiv gibt.

Im Bereich des Vergaberechts hoffen wir weiterhin, dass die geplante Gesetzesnovelle zugunsten der ZiviltechnikerInnen und der von uns seit Jahren geforderten Antragslegitimation ausfällt. Lesen Sie mehr zum Thema weiter unten.

Außerdem möchten wir Sie an unsere Vernetzungstreffen für GestaltungsbeirätInnen erinnern (wir berichteten), die unter dem Motto Bauwut versus Baukultur: Seenlandschaft am Donnerstag, 23. Juni 2022 am Neusiedlersee und am Freitag, 1. Juli 2022 am Attersee stattfinden. Die Einladung und das detaillierte Programm finden Sie hier. Die Anmeldung ist noch möglich unter diesem Link!

Mit kollegialen GrüßenRudolf Kolbe
Präsident
Daniel Fügenschuh
Vizepräsident

Update zum zt:archiv

Liebe ZiviltechnikerInnen,

2021 ging die neue Browseroberfläche als erste wichtige Etappe bei der Modernisierung des zt:archivs in Betrieb. Ziel ist es, das zt:archiv Zug um Zug für möglichst viele Befugnisgruppen attraktiv zu gestalten und es als rechtssicheres ZiviltechnikerInnen-Portal in Richtung E-Government zu etablieren. Dafür wird das zt:archiv derzeit - im Rahmen eines Refactorings - in seiner Softwarestruktur komplett modernisiert. In den nächsten Wochen wird dazu u.a. eine neue Version der zt:archiv-Website online gehen.

Parallel konnte trotz pandemiebedingter Einschränkungen der Diskurs mit BehördenvertreterInnen zur digitalen (Verfahrens-) Kommunikation fortgesetzt werden. Hier geht es um wichtige Grundlagenarbeit, um neue Möglichkeiten für rechtssichere Datenbereitstellung zu schaffen.

ZiviltechnikerInnen sind gemäß § 292 Zivilprozessordnung mit öffentlichem Glauben versehene Urkundspersonen. Im Rahmen ihrer Befugnis sind sie berechtigt, Urkunden im zt:archiv digital zu errichten. Ihre Urkunden, die bei Einbringung ins zt:archiv dort für zumindest 30 Jahre sicher verwahrt sind, gelten als Original und werden von Verwaltungsbehörden so angesehen, als hätte sie die Behörden selbst ausgefertigt.

Die dafür notwendige digitale Beurkundungs- und Berufssignatur erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Länderkammer. Das berufsspezifische qualifizierte elektronische Zertifikat, welches eine Person als ZiviltechnikerIn ausweist, muss kartengebunden von A-Trust bezogen werden. Die dafür notwendigen Beurkundungs- und Berufssignaturkarten werden auch als ZiviltechnikerInnenausweis genutzt.

Bis auf weiteres hat die in der Pilotphase befindliche ID Austria keine Auswirkung auf diese qualifizierten elektronischen Zertifikate, die ZiviltechnikerInnen, wie bisher, kartengebunden nutzen können. Handy-Signatur-NutzerInnen, die die ID Austria ausprobieren möchten, können ihre Handy-Signatur auf die ID Austria mit Basisfunktion aufwerten. Die ID Austria enthält damit alle Funktionen der heutigen Handy-Signatur. Die Handy-Signatur-Anmeldung für ZT-Mitarbeitende im zt:archiv funktioniert damit wie gewohnt weiter.

Im Idealfall soll zukünftig u.a. erreicht werden, die qualifizierten elektronischen Zertifikate, welche eine Person als ZiviltechnikerIn ausweisen, auch über die ID Austria abzubilden.

Mit kollegialen Grüßen,
Cora Stöger, Zivilingenieurin für Vermessungswesen und Projektleiterin zt:archiv

 


Vergaberechts-Novelle in Bearbeitung

Ihnen ist bekannt, dass das Vergaberecht seit jeher im Fokus der interessenspolitischen Arbeit der Kammern steht. Seit dem Bekanntwerden der Notwendigkeit einer Vergaberechts-Novelle nutzen wir unsere guten Beziehungen zum Justizministerium sowohl auf offizieller Ebene (wir berichteten), als auch „hinter den Kulissen“ intensiv. Erklärtes Ziel unserer Bemühungen ist auch weiterhin die Schaffung einer Antragslegitimation, eine Art Einspruchsrecht, für gesetzliche Interessensvertretungen im Bundesvergabegesetz.

In letzter Zeit werden die Kammern wieder vermehrt auf diverse Vergabeverfahren hingewiesen, die hinsichtlich ihrer Ausschreibungsbedingungen verbesserungswürdig sind. Faire Bedingungen im Bereich der Vergabe sind für unseren Berufsstand aber unerlässlich: Bieter, insbesondere KMU, stehen oft übermächtigen Auftraggebern gegenüber. Diese asymmetrische Machtverteilung führt dazu, dass Auftraggeber – oftmals auch mangels Kenntnis – vergaberechtliche Bestimmungen missachten, weil die von ihnen nicht selten sogar existentiell abhängigen Bieter keine Anfechtungen riskieren können. Ein Antragsrecht der Kammern würde den einzelnen ZiviltechnikerInnen dieses Risiko abnehmen und für einen Ausgleich in diesem Machtgefälle sorgen. Zu Ihrer Information haben wir die Position der Bundeskammer hier zusammengefasst.

Trotz pandemiebedingter Verzögerung der Novelle könnten unsere Anstrengungen der vergangenen Jahre Früchte tragen. Noch heißt es aber: abwarten! Eine Überarbeitung des Gesetzes müsste in den nächsten Wochen in Form eines Ministerialentwurfes vorliegen. Wir halten Sie diesbezüglich selbstverständlich am Laufenden.

 


AnotHERVIEWture AWARD: Jetzt einreichen!

Der vom Ausschuss Ziviltechnikerinnen der Bundeskammer ins Leben gerufene anotHERVIEWture AWARD holt die Arbeiten von Architektinnen und Zivilingenieurinnen vor den Vorhang. Der Preis wird in vier Kategorien vergeben. Die Kategorien 1 und 2 richten sich an Architektinnen. Kategorie 3 - Female Engineering Achievement of the Year - wurde eigens für Ingenieurinnenleistungen geschaffen. In Kategorie 4 können sich Teilnehmerinnen mit vergleichbarer ausländischer Befugnis bewerben. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro in jeder Kategorie. Die Jury besteht aus 15 namhaften europäischen Expertinnen. Die Einreichung ist noch bis zum 30. Juni 2022 möglich.
 


Services der Außenwirtschaft Austria für ZiviltechnikerInnen

ZiviltechnikerInnen können die Services der Außenwirtschaft Austria in Anspruch nehmen und sind WKÖ-Mitgliedern gleichgestellt.

Auszug des Angebots:

  • Worldwide Business Support mit individueller Betreuung und Verkaufsunterstützung an über 110 Stützpunkten weltweit. Es steht ein Basiskontingent von acht Stunden pro Leistungsbereich (z.B. Markteintritt, Investitionsberatung, Krisenintervention, etc.) und Land kostenfrei zur Verfügung.
  • Möglichkeit IO-Direktförderungen für den Exporterfolg zu beantragen: Flyer zum Thema Direktförderungen
  • Ausgewählte Marktberichte im Baubereich zum Download
  • Online abrufbares Veranstaltungsangebot für die Bauwirtschaft und weitere Branchen unter diesem Link
  • Servicepaket zur Ukraine/Russland/Belarus-Krise

Eine Zusammenfassung all unserer Services finden Sie im WKO Außenwirtschaft-Services-Folder

Am 28. Juni 2022 findet der von der WKÖ organisierte Exporttag statt. Für das 20-jährige Jubiläum wird ein vielfältiges und spannendes Programm mit renommierten, internationalen SpeakerInnen, praxisnahen Panels und interaktiven Workshops rund um die zukunftsweisenden Themen Nachhaltigkeit und Innovation geboten.

Weitere Informationen und Anmeldung auf der Seite der WKO

 

 


Erinnerung: Praxiserfahrung bei der EU-Kommission einbringen

Die sogenannte "Regulatory analysis for the built environment" im Rahmen der Initiative Neues Europäisches Bauhaus stellt eine wichtige Möglichkeit für ZiviltechnikerInnen dar, Probleme aber auch Anregungen in Bezug auf Gesetze / Verordnungen / Normen und sonstigen Regelwerken auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene mitzuteilen. Die Umfrage ist Teil des von der EU-Kommission geleiteten NEB Lab-Projekts "Regulatory Analysis and Experimentation" zur Schaffung günstiger Bedingungen für die Umsetzung des European Green Deal und des New European Bauhaus. Sie analysiert, wie der regulatorische Rahmen die Entwicklung von New European Bauhaus-Projekten unterstützen kann. Die Umfrage ist noch bis 30. Juni 2022 offen.

Darüber hinaus können auch Berichte (Studien, wissenschaftliche und politische Papiere) über die Analyse von Vorschriften in der bebauten Umwelt eingereicht werden, um die Bestandsaufnahme der Erfahrungen zu ergänzen, siehe hier. Die Beiträge werden den zuständigen politischen Entscheidungsträgern zur Kenntnis gebracht und können dazu beitragen Wege zur Beseitigung von Hindernissen und zur Verbesserung des Regelungsumfelds im Bausektor im Einklang mit den Zielen des Neuen Europäischen Bauhauses zu finden.     

 


Save the Date: Tagung Industrielle Technik

"Energie und Technologie in der Zukunft" ist das Thema der Tagung der Bundesfachgruppe Industrielle Technik, die am Donnerstag, 29. September in der Montanuniversität Leoben stattfindet. Weitere Informationen folgen. Save the Date zum Download.


New European Bauhaus-Preis für Gleis 21

Das Wohnprojekt Gleis 21 (einszueins architektur) im Wiener Sonnwendviertel hat den New European Bauhaus Award in der Kategorie "Regaining a sense of belonging" gewonnen. Die Gewinner wurden im Rahmen einer Preisverleihung am 11. Juni 2022 bekannt gegeben. Sie können die Zeremonie hier auf Youtube ansehen.