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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Energiekrise, die sich mit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zu einem weltweiten Problem potenziert hat, scheint noch lange nicht vorüber zu sein. Dies hat auch der österreichische Gesetzgeber erkannt und versucht nun mit Zuschüssen den Unternehmer:innen unter die Arme zu greifen.

Allen Unternehmer:innen? Nein! Ohne jedwede sachliche Grundlage gehen Freiberufler leer aus, wie auch bereits die Presse berichtete.

So sind beispielweise vom Energiekostenzuschuss I explizit „verkammerte und nichtverkammerte Freie Berufe ausgeschlossen“. Und somit auch die Ziviltechniker:innen. Der Freiberufler-Dachverband, die Bundeskonferenz der Freien Berufe, in welchem die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen ebenfalls Mitglied ist, hat dazu bereits öffentlich Stellung bezogen

Diese Diskriminierung von Freiberuflern darf nicht länger Politik bleiben, wehalb die Bundeskonferenz der Freien Berufe, auf Vorschlag ihres Präsidenten und Ziviltechniker, Rudolf Kolbe, plant hier eine Klage einzureichen.

Daher suchen wir Mitglieder, deren beantragter Energiekostenzuschuss für den Förderzeitraum Februar bis Dezember 2022 abgewiesen wurde, um zu prüfen, ob eine Klage möglich ist.

Gleichzeitig wollen wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu ermuntern, sich auch um den Energiekostenzuschuss II, der heute das Parlament passierte (aber noch nicht in einer konkreten Verordnung vorliegt) zu bewerben, sobald dies möglich ist! Ziel ist es, den Druck auf die Regierung, den Energiekostenzuschuss auch für Freiberufler zu öffnen, zu erhöhen.

Sie helfen uns damit, uns für die Freiberufler einzusetzen! Sollten Sie eine Ablehnung betreffend eines beantragten Energiekostenzuschusses erhalten haben, melden Sie sich bitte unter office@arching.at . Auch wir Ziviltechniker:innen haben Ausstattungen (zB Labore), die hohe Energiekosten verursachen. Wir können und wollen diese Ungleichbehandlung daher nicht hinnehmen!

 

Mit kollegialen GrüßenDaniel Fügenschuh
Präsident
Klaus Thürriedl
Vizepräsident

Nationale Schwellenwerte-Verordnung nun doch vor Verlängerung?

Die österreichische Schwellenwerteverordnung 2018 (BGBl II Nr 211/2018) ist mit Ablauf 31.12.2022 außer Kraft getreten. Aufgrund eines Rundschreibens des Bundesministeriums Justiz vom 23.12.2022 ist fraglich, ob es zu einem dauerhaften Ende der nationalen Schwellenwerteverordnung kommt. Dies soll bis 30.6.2023 entschieden werden. Die Schwellenwerteverordnung setzt im Vergleich zu den gesetzlichen Schwellenwerten gemäß BVergG höhere Schwellenwerte für den geschätzten Auftragswert fest und wurde seit über einem Jahrzehnt regelmäßig für ein oder zwei Jahre verlängert. Hier finden Sie weitere Informationen.


EU-Notfallverordnung Erneuerbare Energie

Mit Ende des Jahres 2022 ist die lang erwartete Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in Kraft getreten. Mit dieser EU-Notfallverordnung wird ein vorübergehender Rahmen zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens und der Durchführung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien festgelegt. Dadurch soll mit einer raschen Steigerung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen eine Abhilfe gegen den Energienotstand und die damit verbundenen Preisschwankungen auf dem Energiemarkt geschaffen werden. Weiterlesen>>


Verbandsregisterauszüge via Web-Formular?

Auf Initiative des Ressort Digitalisierung machte die Bundeskammer das Justizministerium darauf aufmerksam, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Einbringung des Antrages auf einen Verbandsregisterauszug ausschließlich postalisch, per Fax, im Wege des ERV oder persönlich, aber nicht via E-Mail, zulässt. Leider ist es nicht allen unserer Mitglieder möglich, das Service „ERV für alle“ zu nutzen, wodurch sie sich oftmals der Dienste eines Rechtsanwaltes/einer Rechtsanwältin bedienen mussten.  Bundesministerin Zadic hat sogleich darauf reagiert und uns zugesichert, dass der Antrag zukünftig via eigenem Web-Formular in JustizOnline zur Verfügung stehen wird.  Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden.


Klimaförderung Bauteilaktivierung

Vom Klima- und Energiefonds werden Planungsleistungen für gesamte Wärmeversorgungskonzepte mit Bauteilaktivierung als Wärmespeicher und lokal erzeugter erneuerbarer Energie oder erneuerbarem Strom aus Erzeugungsspitzen als Wärmequelle gefördert. Ziel ist, dass durch entsprechend forcierte Planungen Projekte österreichischer Wohnbauträger verstärkt unter Berücksichtigung thermischer Bauteilaktivierungen (TBA) umgesetzt werden. am 29.03.2022 findet eine kostenlose Online-Informationsveranstaltung für Ziviltechniker:innen statt. Sie können sich bereits unter diesem Link anmelden!


EFCA: Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsumfrage junge Ingenieur:innen

Das EFCA Future Leaders Steering Committee hat eine Umfrage (max. 15 Minuten) gestartet, die sich an junge Ingenieur:innnen (maximal 40 Jahre alt) richtet. Diese Umfrage zielt darauf ab, herauszufinden, wie junge Ingenieur:innen im Beratungs- und Planungssektor den aktuellen Stand zu Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsthemen in Europa einschätzen. Bitte klicken Sie zur Teilnahme auf den folgenden Link: https://forms.office.com/pages/responsepage.aspx?id=4STh97s8FEe5DtCGUodLZRg-DkQD4JxNgzxfdfsIS8ZURVZZTDNHQTlIM1pNMUUxMlNZVERQUzRKSi4u. Alle Antworten sind anonym. Die Ergebnisse werden vom EFCA Future Leaders Steering Committee ausgewertet und der EFCA-Gemeinschaft auf der GAM im Juni vorgestellt. Die Ergebnisse werden auch über den LinkedIn-Kanal der Future Leaders bekannt gegeben.


Neue Schulungsplattform der ASFINAG

Mit 01.01.2023 wurde das System für die Bekanntmachung und Anmeldung von Schulungen, die von der ASFINAG veranstaltet werden, umgestellt. Sämtliche angebotene Schulungen finden Sie auf https://www.asfinag.net/informationen/schulungen. Die Anmeldung erfolgt direkt auf der ASFINAG-Schulungsplattform. Hierzu müssen sich externe Teilnehmer:innen mit ihrer Mailadresse und ihrer Unternehmenszugehörigkeit registrieren. Die weitere organisatorische Abwicklung (Teilnahmebestätigungen, Rechnungen, etc.) erfolgt dann über die Plattform. Sämtliche Schulungen finden Sie über den Button „Alle Kurse durchsuchen“.

Folgende Schulungen werden für das Jahr 2023 angeboten:

  • Abrechnung
  • Planungshandbücher
  • Umgang mit der Bauzeit

Zwei Jahre New European Bauhaus

Zwei Jahre nach dem Start der New European Bauhaus Initiative hat die Europäischen Union einen umfangreichen Fortschrittsbericht vorgelegt. Bisherige Ergebnisse sind u.a. der NEB-Kompass - ein Leitfaden für Praktiker zur Gestaltung von NEB-Projekten als Teil der NEB-Kennzeichnungsstrategie, das NEB-Laborein „do and think tank“, der sich unter anderem mit innovativen Finanzierungen und  mit Maßnahmen für NEB-freundliche nationale und europäische Gesetze und Regelwerke befasst. Die NEB-Prinzipien konnten in vielen EU Politiken verankert werden und obwohl der NEB Initiative kein spezifisches EU-Programm zur Verfügung steht, wurden bereits über 100 Millionen Euro in NEB-Projekte investiert, die durch verschiedene Programme wie Horizont Europa, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), LIFE, das Binnenmarktprogramm und das Digitale Europa unterstützt wurden. Eine Übersicht über Projekte und Aktivitäten bietet das NEB Dashboard. Laufend aktualisierte NEB bezogene Fördermöglichkeiten finden Sie regelmäßig HIER. Aktuell in Umsetzung befindet sich gerade die NEB Academy für Weiterbildung zum Thema nachhaltiges Bauen, Kreislaufwirtschaft und biobasierte Materialien.