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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der mit Spannung erwartete Kollektivvertrags-Abschluss ist nun da. Vor dem Hintergrund der enormen Inflation des heurigen Jahres und den damit verbundenen hohen KV-Abschlüssen wie beispielsweise im Metallgewerbe, mussten wir Ziviltechniker:innen uns schon auf das Schlimmste gefasst machen. Umso mehr möchten wir uns daher heuer wieder bei Dr. Rosinak und seinem Verhandlungsteam bedanken. Nach, zu den Vorjahren vergleichsweisen, zähen Verhandlungen konnte eine Einigung auf eine Steigerung von 4,5% der Mindestgehälter (lt. KV) plus einem monatlichen Fixbetrag von € 85,- erzielt werden. Der monatliche Fixbetrag wird nach Berechnung der 4,5%-igen Steigerung auf die KV-Gehälter aufgeschlagen. Nach längerer Zeit wurde diesmal wieder eine Zusammensetzung aus prozentueller Erhöhung und einem monatlichen Euro-Betrag „on top“ gewählt. Dies hat vor allem den Zweck, dass niedrigere Gehälter zielsicherer im Vergleich zu höheren Gehältern angehoben werden, somit also die einkommensschwächeren Angestellten eine höhere Entlastung erfahren. Ein, aus unserer Sicht, ausgezeichneter Kompromiss. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie weiter unten in diesem telegramm!

Am 2. und 3. Dezember fand in Wien eine Klausur des Kammertages statt. Zielsetzung der Veranstaltung war es, ein Arbeitsprogramm in Form einer Gremienstruktur mit inhaltlichen Schwerpunkten für die kommenden vier Jahre zu erhalten und gleichzeitig schon konkrete Meilensteine für das Jahr 2023 festzulegen. Neben bisherigen Schwerpunkten der Kammerarbeit, wie Digitalisierung, Regelwerke (wie beispielsweise Normen) sowie Honorare und Vergabe werden wir die kommenden vier Jahre noch intensiver und auf höchster Ebene die Themen Nachhaltigkeit und Schärfung des Berufsbildes der Ziviltechniker:innen, insbesondere im Kontext Europäischer Vorgaben, bearbeiten müssen. Daher werden sich diese Bereiche auch stärker in der Gremienstruktur der Kammer abbilden.
Wir möchten uns in diesem Zusammenhang bei den Kolleginnen und Kollegen des Kammertages herzlich bedanken. Wenngleich es inhaltlich unterschiedliche Ansichten gibt, so eint uns letzten Endes das immense Engagement und der Wille, den Berufsstand weiterzubringen. In diesem Sinne gilt daher allen ehrenamtlich tätigen Funktionär:innen unser ganz besonderer Dank!

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen ein frohes
☆ Weihnachtsfest ☆ und viel Glück im neuen Jahr 2023!

 

Mit kollegialen GrüßenDaniel Fügenschuh
Präsident
Klaus Thürriedl
Vizepräsident

Praktikant:innen in ZT-Büros

Ziviltechniker:innenbüros beschäftigen zur Nachwuchsförderung regelmäßig Praktikantinnen und Praktikanten, um ihnen Einblicke in die Praxis zu ermöglichen. Um bei der arbeitsrechtlichen Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses Unsicherheiten oder Fehleinschätzungen vorzubeugen, hat die Bundeskammer Ihnen wichtige Informationen betreffend die Art der Anstellung und zu Versicherungsfragen zusammengetragen. Weiterlesen>>


RaumGestalten 2021/22

Nach den herausfordernden pandemischen Schuljahren 2019/20 und 2020/21 konnte die Projektreihe RaumGestalten im Schuljahr 2021/22 wieder wie gewohnt stattfinden und die Projekte mussten kaum auf Onlineformate zurückgreifen. Seit dem Schuljahr 1998/99 fördert die Projektreihe RaumGestalten die intensive Auseinandersetzung von Schüler:innen und Pädagog:innen mit unserer gestalteten Umwelt. RaumGestalten soll dazu beitragen, das Thema Baukultur im Schulalltag besser zu verankern. Angeleitet von Expert:innen aus dem breiten Feld der Baukultur — Architektur, Landschafts- und Raumplanung — kann ein Semester lang die baukulturelle Vielfalt erkundet werden. Aus den zahlreichen Projektanträgen wurden 15 Projekte ausgewählt, die repräsentativ für die bunte Vielfalt der Einreichungen stehen. Weiterlesen >>


Fortbildungsverpflichtung für ZT

Seit 1.1.2022 ist – wie berichtet – die Fortbildungsverpflichtung für Ziviltechniker:innen in Kraft. Alle Informationen zur Fortbildungsverpflichtung und deren Ausgestaltung sind auf unserer Website zusammengefasst.

  • Hier finden Sie die Anleitung für das Melden von Fortbildungen für Architekt:innen und
  • hier  die Anleitung für das Melden von Fortbildungen für Zivilingenieur:innen.

Wichtig für Zivilingenieur:innen: Sie können Fortbildungen für das Jahr 2022 noch bis Ende 2025 in das System eintragen, die Fortbildung muss aber selbstverständlich im Jahr 2022 absolviert worden sein! Daher möchten wir Sie daran erinnern, auch 2023 rechtzeitig ausreichend Fortbildungen zu absolvieren.


New European Bauhaus: Preise 2023

Machen Sie mit! Die Europäische Kommission nimmt bis zum 31. Jänner 2023 Bewerbungen für die Preise zum Neuen Europäischen Bauhaus 2023 entgegen: Mit den Preisen 2023 werden bestehende Projekte sowie von jungen Talenten entwickelte Konzepte in vier Kategorien ausgezeichnet:
•    Rückbesinnung auf die Natur;
•    Wiedererlangung des Zugehörigkeitsgefühls;
•    Vorrang für Orte und Menschen, die am meisten Unterstützung benötigen;
•    Erfordernis eines langfristigen Lebenszyklusdenkens in den industriellen Ökosystemen.

Auch werden für die Auswahl der Preise noch Expert:innen gesucht! Daher möchten wir Sie ermutigen, sich entweder als Expert:in oder für den Preis zu bewerben. Weitere Informationen finden Sie hier.

 


Die European Urban Initiative (EUI)

Die European Urban Initiative (EUI) versteht sich als neue Drehscheibe für nachhaltige Stadtentwicklung in Europa für Städte aller Größen. Sie hat den Aufbau von Kapazitäten städtischer Akteure und Wissenstransfer zum Ziel und fördert innovative Maßnahmen. Im Rahmen des ersten Calls können Projektvorschläge zum Neuen Europäischen Bauhaus (NEB) bis 19. Jänner 2023, 14:00 Uhr eingereicht werden, welche konkrete, reale Beispiele für Ansätze des NEB liefern, bei denen die Kernaspekte Nachhaltigkeit, Inklusivität und Attraktivität umfassend einbezogen werden. So soll ein Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Grünen Deals geleistet werden. Auch im Rahmen der EUI werden ca. 4 Themenkoordinator:innen und 20 Gutachter:innen mit fundierten Kenntnissen der vorgeschlagenen Themen (schon bis 30.12.2022!) gesucht. Der vorgesehene Tagsatz beträgt 750 Euro, darüber hinaus werden Reise- und Übernachtungskosten durch das EUI übernommen. Weitere Infos finden Sie hier.


Reminder: Tagung Natürliche Ressourcen

Die Bundesfachgruppe Natürliche Ressourcen veranstaltet am 12. und 13. Jänner 2023 in Salzburg ihre 44. Tagung.

Diesmal wird das Thema „Österreichs Bioressourcen unter Druck“ im Zentrum der zweitägigen Veranstaltung stehen. Die Tagung wird im Hotel Imlauer & Bräu stattfinden. Derzeit gibt es noch freie Plätze. Weitere Informationen und Anmeldemodalitäten finden Sie HIER.


Kollektivvertrag 2023

Folgende Änderungen des Kollektivvertrages für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) in Österreich wurden im November 2022 zwischen der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und der Gewerkschaft der Privatangestellten Druck - Journalismus - Papier vereinbart:

Kollektivvertragliche Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 4,5 % + EUR 85,- erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.

Lehrlingsentschädigung
Erhöhung um 7,8% und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.

Zulagen und Trennungsgeld
Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgelds um 7,5% und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro.

Ist-Gehälter
Die Empfehlung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen bezogen auf den Kollektivvertrag vom 1.1.2022 in der euromäßigen Höhe bleibt bestehen.

Geltungsbeginn: 01.01.2023

Das Dokument mit sämtlichen Änderungen finden Sie hier.
 


Basiswert & Indices

Auf Basis des Übereinkommens vom 28.1.2002 zwischen den Bundesländern, dem BMWA, den ÖBB, der HL-AG, der ÖSAG und der Alpenstraßen AG einerseits und der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten andererseits über die Anpassung der Honorarindices und des Basiswertes wurde folgendes vereinbart:

Der Erhöhungsfaktor für den Basiswert und die Indices beträgt 1,09450.

Der Index Straße beträgt 10,86 (neuer Fortrechnungswert 10,8621),

der Index Vermessung 8,95 (neuer Fortrechnungswert 8,9478).

Der Basiswert beträgt 99,57.

Der Fortrechnungswert für den Basiswert lautet 99,5732.

Der Basiswert und die Honorarindices treten mit 1.1.2023 in Kraft.


Die Erläuterungen dazu finden Sie auf unserer Website.