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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir dürfen uns in diesem telegramm gleich mit zwei höchst erfreulichen Nachrichten an Sie wenden. Das in Kooperation mit der TU Graz und der WKO erarbeitete BIM-Handbuch (wir berichteten) ist fertig und wird in Kürze kostenfrei unter www.bimhandbuch.at zum Download und im Buchhandel zur Verfügung stehen. Wir laden Sie herzlich zur Online-Präsentation am Mittwoch, 29. Juni 2022 ein. Näheres dazu berichtet Länderkammerpräsident Gustav Spener, bei dem wir uns für sein enormes Engagement als ehrenamtlicher Projektleiter in dieser Sache bedanken möchten!

Außerdem konnten wir einen wichtigen Erfolg beim Thema Speichermedienvergütung erzielen: Bildurheber:innen erhalten endlich einen angemessenen Anteil an der sogenannten Speichermedienvergütung. Von der Tantiemenzahlung profitieren auch alle Ziviltechniker:innen, die Bildrecht-Mitglieder sind oder rasch noch werden und bis 05. Juli 2022 über das Mitgliederportal der Bildrecht ihre Projekte für die Jahre 2015 bis 2021 melden. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Gelegenheit wahrzunehmen! Denn die Mitgliedschaft bei der Bildrecht bringt nicht nur Tantiemenzahlungen, sondern stärkt die Position aller Ziviltechniker:innen und anderer Bildurheber:innen in Österreich. Weitere Informationen dazu finden Sie unten.

Mit kollegialen GrüßenRudolf Kolbe
Präsident
Daniel Fügenschuh
Vizepräsident

Einladung: BIM-Handbuch Präsentation

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

endlich ist es soweit und wir können Ihnen unser BIM-Handbuch für die Praxis präsentieren!
Als Ihre Berufsvertretung versuchen wir bereits seit langem Planer:innen den Einstieg in BIM zu erleichtern und sie mit Seminaren und Schulungen dabei zu unterstützen, die BIM-Methode im eigenen Büro zu implementieren. Mit unserem übersichtlich gestalteten Leitfaden möchten wir nun allen, vor allem aber Klein- und Kleinstbüros, den Übergang erleichtern. Entstanden ist ein Arbeitsbuch, das direkt im Büroalltag verwendet werden kann.

Wir stellen das Handbuch im Rahmen einer Hybrid-Veranstaltung vor. Sie können vor Ort oder online teilnehmen.

Termin:
Mittwoch, 29. Juni 2022, 09:30 Uhr

Presseclub Concordia (1010 Wien, Bankgasse 8)

oder online per Livestream

Sie finden das BIM-Handbuch zum Download (ab Ende Juni) und viele weitere Informationen auf www.bimhandbuch.at. Das BIM-Handbuch 2022 wird branchenübergreifend als gemeinsames Projekt mit der Wirtschaftskammer (Bundesinnung Bau und Fachverband Ingenieurbüros) herausgegeben und als E-Book der Fachöffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es ist in enger Abstimmung mit unabhängigen Expertinnen und Experten aus den Interessensvertretungen der planenden Berufe und institutionellen Partner:innen verfasst worden. Mitgewirkt haben u.a. die ASFINAG, die ÖBB Infrastruktur, die BIG, der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen sowie das Land Steiermark.

Wir freuen uns darauf, Ihnen die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit vorstellen zu können!

Herzlich,

Ihr
Gustav Spener 
Projektleiter BIM-Handbuch und Präsident der Länderkammer Steiermark/Kärnten


Tantiemenzahlungen für Ziviltechniker:innen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Verhandlungen zur Speichermedienvergütung wurden kürzlich nach jahrelangem Tauziehen abgeschlossen. Ich freue mich, dass ich Positives berichten kann: Das geschlossene Auftreten der Bildrecht GmbH mit führenden Interessensvertretungen in den Bereichen Kunst, Planung, Fotografie, Grafik und Design hat sich ausgezahlt. Es waren mehrjährige und schwierige Verhandlungen, die dank langem Atem und unter Einbindung der Aufsichtsbehörde und des Justizministeriums zu einem positiven Ergebnis geführt haben.

Seit einigen Jahren leisten Steuerzahler:innen beim Kauf von Mobilgeräten, Computern und anderen Geräten mit Speichermedien eine Speichermedienabgabe an den Staat. Lange Zeit war nun umstritten, wie diese Mittel seitens der Regierung eingesetzt werden. Der Bildrecht GmbH, die wir bei diesem Anliegen selbstverständlich unterstützt haben, ist es nun gelungen einen Anteil von rund sieben Millionen Euro zu verhandeln, um diesen an ihre Mitglieder auszahlen zu können. Diese Auszahlung ist bereits für Anfang Juli vorgesehen. Wie gesetzlich vorgegeben, reserviert die Bildrecht GmbH die Hälfte der Speichermedienvergütung für soziale und kulturelle Förderungen, die von Bildrecht-Mitgliedern beantragt werden können.

Von der Tantiemenzahlung profitieren aber auch alle Ziviltechniker:innen, die Bildrecht-Mitglied sind oder rasch noch werden und bis 05. Juli 2022 über das Mitgliederportal der Bildrecht Ihre Projekte für die Jahre 2015 bis 2021 melden (dazu zählt das im jeweiligen Kalenderjahr fertiggestellte Bauwerk/Projekt).

Insbesondere kommt es zu einer rückwirkenden Speichermedienvergütung, wenn das „Werk“ im Rahmen einer Ausstellung zu sehen war, wobei der Begriff der „Ausstellung“ sehr weit gesehen wird. Zum Beispiel wird bereits die Fertigstellung/Realisierung eines Werkes als „Ausstellung“ gewertet. Aber auch für Wettbewerbsarbeiten, die im Rahmen des Wettbewerbs öffentlich ausgestellt wurden, werden Mittel aus der Pauschalvergütung ausbezahlt. Etwaige Nachweise (wie Fotos, Link zur Bewerbung, PDF) sind einmalig hochzuladen.

Darüber hinaus kann es auch zu Tantiemenzahlungen für veröffentlichte Werke (z.B. Fotos) in Medien kommen.

Für Werke in Büchern können Meldungen ab 2017 vorgenommen werden.

Abgesehen von dieser einmaligen Gelegenheit Tantiemen rückwirkend bis zum Jahr 2015 zu erhalten, werden Tantiemen im Normalfall jeweils für das Vorjahr ausbezahlt.

Wir weisen alle Ziviltechniker:innen auf diese Möglichkeit hin und empfehlen die Mitgliedschaft bei der Bildrecht, insbesondere mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen mit den großen Online-Plattformen. Denn mit der Urheberrechtsnovelle 2021 wurden Werknutzungen von Privatpersonen auf Social Media-Plattformen freigestellt. Das Posten von Bildern ist für die User:innen gratis – aber die entsprechenden Internetplattformen, die dank des kreativen Bildcontents der Urheber:innen hohe Werbeerlöse erwirtschaften, sollen eine Pauschalabgeltung für diese Bildnutzungen zahlen.

Die Bildrecht-Mitgliedschaftist kostenlos. Für den Beitritt füllen Sie einfach den „Wahrnehmungsvertrag der Berufsgruppe 1“ vollständig aus und senden diesen an office@bildrecht.at oder an Bildrecht GmbH, Burggasse 7-9/6, 1070 Wien. Nähere Infos finden Sie hier, bei Fragen kontaktieren Sie bitte direkt das Bildrecht-Team unter office@bildrecht.at oder +43 1 815 26 91.

Mit besten Grüßen
Ihr Daniel Fügenschuh

 


Last Call: AnotHERVIEWture AWARD

Der vom Ausschuss Ziviltechnikerinnen der Bundeskammer ins Leben gerufene anotHERVIEWture AWARD zeichnet herausragende Arbeiten von Architektinnen und Zivilingenieurinnen aus. Der Preis wird in vier Kategorien vergeben. Die Kategorien 1 und 2 richten sich an Architektinnen. Kategorie 3 - Female Engineering Achievement of the Year - wurde eigens für Ingenieurinnenleistungen geschaffen. In Kategorie 4 können sich Teilnehmerinnen mit vergleichbarer ausländischer Befugnis bewerben. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro in jeder Kategorie. Die Jury besteht aus 15 namhaften europäischen Expertinnen. Die Einreichung ist noch bis zum 30. Juni 2022 möglich.