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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hoffen, Sie hatten erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Leider steht auch der Beginn des neuen Jahres unter dem Einfluss der Pandemie. Wir dürfen Sie daran erinnern, dass wir unter diesem Link alle relevanten Informationen für ZiviltechnikerInnen zu im Zuge der Pandemiebekämpfung entstehenden Einschränkungen zusammengetragen haben. Wir erweitern diese Informationen laufend und bitten Sie daher auch heuer, regelmäßig einen Blick auf diese Seite zu werfen.

Ebenfalls der Pandemie zum Opfer gefallen ist das – im vergangenen Herbst geplante – Kommunalwirtschaftsforum. Wir möchten Sie daran erinnern, dass wir für die ersten 150 ZiviltechnikerInnen, die sich anmelden, eine Ermäßigung verhandelt haben. Wenn Sie also Interesse haben, zum neuen Termin (31.3. bis 1.4.2022) am Kommunalwirtschaftsforum teilzunehmen, dann empfehlen wir bereits jetzt die Anmeldung. Sie finden alle relevanten Infos dazu weiter unten in diesem Mail.

Darüber hinaus wird es, wie bereits angekündigt, in den kommenden Tagen technische Neuerungen im zt:Verzeichnis im Zusammenhang mit der Fortbildungsverordnung für ZivilingenieurInnen und den notwendigen Upgrades geben. Alle Details dazu finden Sie ebenfalls in diesem Telegramm!

Seit dem 1.1.2022 ist die Verordnung betreffend die Clusterung der Befugnisse von ZivilingenieurInnen in Kraft. Die (auch europaweit) zu beobachtende Entwicklung hin zu hochspezialisierten Studienrichtungen führte zuletzt dazu, dass es im Bereich der ZivilingenieurInnen zu über hundert Befugnisbezeichnungen mit teilweise nur minimalen Unterschieden in der exakten Benennung kam. Die Bundessektion der ZivilingenieurInnen hatte daher seit Beginn der aktuellen Funktionsperiode ein System erarbeitet, das den Umgang mit dieser Vielfalt erleichtern soll. Bitte lesen Sie weiter unten, wie die so genannte „Cluster-Verordnung“ ausgestaltet ist und was es zu berücksichtigen gilt.

Zu guter Letzt möchten wir Klaus Thürriedl herzlich zu seiner Wahl zum ACA-Präsidenten gratulieren. Lieber Klaus, wir wünschen Dir viel Erfolg bei dieser wichtigen Aufgabe und möchten Dir für Dein Engagement danken!

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2022. Bitte bleiben Sie auch heuer gesund!

Mit kollegialen GrüßenRudolf Kolbe
Präsident
Daniel Fügenschuh
Vizepräsident

Thürriedl neuer ACA-Präsident

Am 14.12.2021 wählte die Mitgliederversammlung der Austrian Consultants  Association (ACA) für die Funktionsperiode 2022-2023 Baurat h.c. DI Klaus Thürriedl (Vorsitzender der Bundessektion ZivilingenieurInnen) zum Präsidenten und DI Dr. Walter Painsi (Fachverband Ingenieurbüros) zum Vizepräsidenten des ACA.
Der ACA ist die gemeinsame Plattform der Bundessektion ZivilingenieurInnen der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen und des Fachverbandes Ingenieurbüros und repräsentiert die Beratenden IngenieurInnen Österreichs, die als hochqualifizierte unabhängige PlanerInnen und BeraterInnen Dienstleistungen in allen Bereichen technisch/naturwissenschaftlicher Fachgebiete erbringen. Ebenso ist der ACA für die Organisation des Staatspreises Consulting - Ingenieurconsulting verantwortlich.
Der ACA dient auf internationaler Ebene als Vertretung der Interessen der österreichischen Consultingwirtschaft bei internationalen Organisationen, insbesondere der European Federation of Engineering Consultancy Associations (EFCA) und  der Fédération Internationale des Ingénieurs Conseils (FIDIC).

 


zt:Verzeichnis: technische Neuerungen

Ab dem 15. Jänner werden, wie angekündigt, technische Upgrades an der Software des zt:Verzeichnisses vorgenommen. Diese waren einerseits über die Jahre notwendig geworden und andererseits wird damit die Basis für ein Single-Sign-On für passwortgeschützte Dienste der Bundeskammer ausgebaut. Die Umstellung macht eine einmalige Anmeldung durch Sie erforderlich. Sie finden hier eine detaillierte Anleitung. Auf dieser Website haben wir noch weitere Informationen für Sie zusammengefasst. Sie erhalten noch diese Woche eine Mail mit Ihrer alten Benutzerkennung, sodass Sie die neuen Zugangsdaten ab dem 15.1.2022 festlegen können. Im Zuge der Umstellung kommt es im Laufe des 14.1.2022 zu eingeschränkten Verfügbarkeiten der passwortgeschützten Dienste der Bundeskammer. Wir ersuchen um Ihr Verständnis!


ZivilingenieurInnen: Fortbildungen online eintragen und melden

Wie angekündigt hat die Bundessektion der ZivilingeneurInnen ein Tool entwickeln lassen, mit welchem Sie die Einbringung bei ihrer Länderkammer ab 15. Jänner automatisiert vornehmen können. Auf der Seite des Ziviltechnikerverzeichnisses www.ziviltechniker.at können Sie sich in die neue App einloggen. Eine kurze Anleitung, wie Sie Ihre Fortbildungen in der App verwalten, finden Sie hier.
Wie wir berichteten, ist die Fortbildungsverordnung für ZivilingenieurInnen mit 1. Jänner 2022 in Kraft getreten. (Hinweis: Die Bundessektion der ArchitektInnen plant ebenfalls die Zurverfügungstellung eines solchen Tools, das aber – aufgrund anderer Erfordernisse der Fortbildungsverordnung – erst erarbeitet wird. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden!)

 


Information zur Verordnung über die Berufsbezeichnung

Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen ist gemäß dem Ziviltechnikergesetz ermächtigt, in einer Verordnung festzulegen, welche Befugnisse in einer übergeordneten Berufsbezeichnung zusammengefasst werden. Hintergrund dieser neuen Bestimmung ist die immer größer werdende Anzahl an Studienzweigen. Nachdem sich die Befugnis nach dem absolvierten Studium richtet, entstehen laufend neue Ziviltechnikerbefugnisse und somit auch Berufsbezeichnungen. Die Festlegung von übergeordneten Berufsbezeichnungen („Clustern“) in der Verordnung soll dazu dienen, die Vielzahl von Berufsbezeichnungen im Bereich der ZivilingenieurInnen zu verringern.
Diese Verordnung ist mit 1.1.2022 in Kraft getreten. ZiviltechnikerInnen, denen die Befugnis ab Inkrafttreten dieser Verordnung verliehen wurde, haben im Geschäftsverkehr und im Siegel die in dieser Verordnung festgelegte, ihrer Befugnis entsprechende übergeordnete Berufsbezeichnung zu führen. Für alle anderen ZiviltechnikerInnen entsteht aus der Verordnung keine Verpflichtung, sie haben jedoch das Recht, die übergeordnete Berufsbezeichnung freiwillig zu führen.

 


Kommunalwirtschaftsforum: Ermäßigung für ZiviltechnikerInnen

Das Kommunalwirtschaftsforum, das ursprünglich Mitte Oktober 2021 stattfinden sollte (wir berichteten), wird auf 31.3./1.4. 2022 verschoben.
Das Spezial-Angebot der Bundeskammer und des Kommunal-Verlags für ZiviltechnikerInnen gilt selbstverständlich weiterhin:
Die ersten 150 ZiviltechnikerInnen, die sich anmelden, zahlen einen Sonderpreis von 395,- EUR statt 790,- EUR netto. Inkludiert sind:

  • 2-tägige Teilnahme am KWF
  • 1 Übernachtung inkl. Frühstück im Hotel (je nach Verfügbarkeit im Hotel Zeit, Fuchspalast & Weingut Taggenbrunn)
  • Vollverpflegung während der beiden Kongresstage
  • Abendessen im Weingut Taggenbrunn
  • Shuttleservice zwischen St. Veit & Taggenbrunn (laut Programm)

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