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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mit dem ZTG 2019 wurden die beiden Bundessektionen der Bundeskammer ermächtigt, Verordnungen betreffend die verpflichtende Fortbildung für ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen zu erlassen.

Die Europäische Union setzt in ihrem System der Berufsanerkennung und -zulassung zunehmend auf das System von Akkreditierung, Zertifizierung und Re-Zertifizierung . Da der Berufsstand der ZiviltechnikerInnen einzigartig in Europa ist, wird es zunehmend schwieriger, die strengen Zugangsvoraussetzungen zum Beruf sowie die Abgrenzung zu Zertifikatsträgern zu rechtfertigen. Wir ZiviltechnikerInnen sind mit öffentlichem Glauben versehene, fachkundige Personen. Unsere Expertise hat vor Gericht Sachverständigen-Status und wir sind berechtigt, öffentliche Urkunden auszustellen, also das staatliche Siegel zu führen. Die Dienstleistungen, die wir erbringen, sind hochkomplexe, technische Planungen, die nicht selten über die Sicherheit von Dienstleistungsempfängern entscheiden. Um diese Sonderstellung innerhalb der Europäischen Union besser rechtfertigen zu können, müssen wir glaubhaft machen, dass gleichartige Qualitätsstandards wie im Akkreditierungssystem auch unserem Berufsstand systemimmanent sind.

Zwar bestand seit jeher eine Fortbildungsverpflichtung für ZiviltechnikerInnen, konkrete Vorgaben fehlten aber. Dies machte es schwer, den hohen Stellenwert der ZT gegenüber schnell erworbenen Zertifizierungen und Re-Zertifizierungen zu argumentieren. Nunmehr wird aber die Erbringung eines Nachweises über die regelmäßige Fortbildung von ZT gefordert. Die beiden Bundessektionen haben von ihrer Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht und festgelegt, in welchem Ausmaß ZivilingenieurInnen und ArchitektInnen diese Nachweise ihrer jeweiligen Länderkammer zu erbringen haben. Die Verordnungen treten mit 1.1.2022 in Kraft und sind (mit weiteren Informationen) hier abrufbar. Derzeit wird auch an einem elektronischen Tool zur einfachen und schnellen Einbringung der Nachweise gearbeitet. Sobald dieses vorliegt, werden wir Sie darüber informieren.

Den ZT-Kammern ist es seit langem ein großes Anliegen, uns ZiviltechnikerInnen, aber auch allen FreiberuflerInnen, in Europa Gehör zu verschaffen, weil viele für unseren Berufsstand wichtige Entscheidungen bereits auf europäischer Ebene getroffen werden. Daher freuen wir uns besonders, dass nach Neuwahlen im ACE (Architects' Council of Europe ), ECCE (European Council of Civil Engineers ) und ECTP-CEU (European Council of Spatial Planners) eine starke Vertretung der österreichischen ZiviltechnikerInnen in Europa sichergestellt werden konnte. Mehr zu diesen Themen finden Sie in diesem Telegramm.

Mit kollegialen GrüßenRudolf Kolbe
Präsident
Daniel Fügenschuh
Vizepräsident

NEB-Veranstaltung im Haus der EU

Der interdisziplinäre Ausschuss New European Bauhaus der BKZT - unter der Führung von Daniel Fügenschuh und Klaus Thürriedl - hat im Zuge der so genannten Co-Design Phase ein Schwerpunktpapier für die Erreichung der Bauhausziele erstellt. Vieles davon hat in die NEB Mitteilung der Europäischen Kommission vom 15. September 2021 Eingang gefunden. Um wichtige Anregungen, Anliegen und Kritikpunkte der ZT noch deutlicher zu machen, sollen die einzelnen Punkte nun weiter vertieft werden.

Die (Hybrid-)Veranstaltung im Haus der EU in Wien am 2. Dezember 2021 ab 10 Uhr mit dem Scherpunktthema Städte- und Raumplanung im Kontext des New European Bauhaus, die in Zusammenarbeit mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Wien und dem Interreg-Projekt „Grenzüberschreitendes Kompetenznetzwerk Architekturwettbewerbe“ veranstaltet wird, soll daher der Auftakt für eine Veranstaltungsreihe zum Thema New European Bauhaus sein. Nach einem hoffentlich anregenden Vormittag mit vielen Informationen und Best Practice Beispielen wird es im Sinne einer breiten Beteiligung und interdisziplinären Zusammenarbeit für alle TeilnehmerInnen die Möglichkeit geben, sich in verschiedenen Online-Workshops zur Frage „Wie der Städtebauliche Wettbewerb zum zukunftsfähigen Instrument zur Umsetzung der Bauhausziele werden kann“ einzubringen. Die Ergebnisse der Diskussionen sollen in den Bauhausprozess eingebracht werden: Bitte nehmen Sie teil und diskutieren Sie mit.

Weitere Informationen und (in Kürze) eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.


Daniel Fügenschuh ins ACE Board gewählt

Die langjährige Präsidentschaft von Georg Pendl im ACE (Architects' Council of Europe) endet mit der Legislaturperiode 2020/2021. Wir freuen uns berichten zu können, dass die Interessen österreichischer ArchitektInnen auf europäischer Ebene dennoch auch weiterhin bestens vertreten sein werden: Mit großer Mehrheit wurde Vizepräsident Daniel Fügenschuh am 29. Oktober in das Executive Board des ACE gewählt.

 


Andreas Brandner neuer ECCE-Präsident

Der Tiroler Bauingenieur Andreas Brandner übernahm am 23. Oktober 2021 die Präsidentschaft des European Council of Civil Engineers (ECCE), der europäischen Berufsvertretung der BauingenieurInnen. Brandner wird ECCE für die aktuelle Legislaturperiode 2021-2024 vorstehen. Seit 2018 war er bereits Vizepräsident von ECCE. Zur Pressemeldung.

 


Gerhard Vittinghoff im ECTP-CEU Vorstand

Als Delegierter der Bundesfachgruppe für Raumplanung, Landschaftsplanung und Geographie wurde Gerhard Vittinghoff am 5.11.2021 in den Vorstand von ECTP-CEU (European Council of Spatial Planners) gewählt.


ORF Österreich-Bild mit ZT-Beteiligung

Wie werden intelligente Häuser gebaut? Wie kann im Einklang mit der Natur gebaut werden? Welche Baustoffe und Bauformen sind die Zukunft? Wie können Bausünden vermieden werden und wie kann sinnvoll mit der Ressource Boden umgegangen werden? Diesen Fragen widmet sich die ORF-Sendung Österreich-Bild aus dem Landesstudio Kärnten mit dem Titel "BauArt - Die Kunst Lebensräume zu schaffen". Ausstrahlungstermine: Sonntag, 21.11.um 18.25 und Donnerstag, 25.11.2021 um 10.40 Uhr in ORF 2. Zu Wort kommen vor allem ZiviltechnikerInnen, aber auch VertreterInnen von Behörden.


Bautage: Ermäßigung für ZT

Die Bautage sind ein österreichischer Kongress zu den neuesten Themen in der Baubranche und finden heuer vom 16.-18. November 2021 in Loipersdorf statt.

ZiviltechnikerInnen erhalten 20% Ermäßigung auf den Eintrittspreis. Geben Sie den Code BAUTAGE2021ZT (auf Groß- und Kleinschreibung achten!) bei der Anmeldung auf der Website ein.


Vierter Baukulturreport veröffentlicht

2006 wurde erstmals ein Baukulturreport dem Nationalrat vorgelegt. Seither sind – im Fünfjahresrhythmus – drei weitere Berichte erschienen.
Der Vierte Baukulturreport wurde im Herbst 2021 digital veröffentlicht. Das vorgestellte Maßnahmenkonzept soll Wege zur Erreichung der Ziele des Baukulturreports schaffen, indem Ressourcen für Baukulturförderung, Forschungsförderung, Beratung und Kooperation sowie Qualitätsentwicklung aufgebaut werden.

 


50 Jahre ÖROK: ÖREK 2030

Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) wurde 1971 als politisches Organ gegründet. Sie setzt sich aus den Mitgliedern der Bundesregierung, den Landeshauptleuten, den PräsidentInnen von Städte- und Gemeindebund sowie (mit beratender Funktion) der Wirtschafts- und Sozialpartner zusammen. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Erstellung des Österreichischen Raumentwicklungskonzepts (ÖREK). Es wird etwa alle zehn Jahre überarbeitet und als freiwilliges und gemeinsames Übereinkommen von allen beteiligten ÖROK-Mitgliedern im Konsens erstellt und beschlossen. Am 20. Oktober 2021 wurde das ÖREK 2030 bei der 26. Sitzung der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) beschlossen und veröffentlicht. Neben der gedruckten Gesamtfassung gibt es eine kompakte, verdichtete Ausgabe – das ÖREK 2030 kompakt. Das ÖREK 2030 selbst steht unter dem Leitmotiv „Raum für Wandel“.

 


2. Vernetzungstreffen der PreisrichterInnen

Am 23. und 24. September 2021 fand das 2. Vernetzungstreffen der PreisrichterInnen Österreichs in Pörtschach am Wörthersee mit mehr als 80 TeilnehmerInnen statt. Ziele des Treffens waren die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Architekturwettbewerbs sowie die damit im Zusammenhang stehenden Rahmenbedingungen. Den Nachbericht finden Sie hier.

 


Stift St. Florian - Bitte um Unterstützung

Das Augustiner Chorherrenstift St.Florian beherrbergt bedeutende Kunstsammlungen. Eine dieser Sammlungen ist die ca. 10.000 Blatt umfassende Grafiksammlung. Diese Sammlung an einzigartigen Zeichnungen und hochwertigen Drucken ist in Planschränken untergebracht. Aufgrund des großen Umfangs der Sammlung gibt es aber nach der Aufarbeitung und zur besseren Lagerung erhöhten Platzbedarf. Das Stift ist daher auf der Suche nach gebrauchten Planschränken. Wenn Sie Planschräne zu vergeben haben, wenden Sie sich bitte an Manfred Benischko unter benischko@aon.at. Die Abholung der Planschränke organisiert das Stift.