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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser neues Berufsgesetz ist mit 28. Juli in Kraft getreten. Zur Entstehung der Novelle haben wir ausführlich berichtet, hier können Sie die wesentlichen Entwicklungen nachlesen.
Den Anlass für die ZTG-Novelle bildete ein Urteil des EuGH (C-209/18), der die gesellschaftsrechtlichen Regelungen im ZTG als zu beschränkend im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie ansah. Daher stellen Neuerungen im Bereich des Gesellschaftsrechts das Kernstück der Novelle dar. Sie finden alle wesentlichen Neuerungen in diesem Telegramm.

Wir sind froh, dass die Unabhängigkeit der ZT gewahrt werden konnte, auch wenn die Novelle nicht zur Gänze unseren Vorstellungen entspricht. Wir möchten uns nochmals herzlich bei allen FunktionärInnen und ZiviltechnikerInnen bedanken, die durch Aktivierung ihrer Kontakte ins Parlament sowie intensive Öffentlichkeitsarbeit entscheidende Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf bewirkt haben (wir berichteten).

Mit kollegialen GrüßenRudolf Kolbe
Präsident
Daniel Fügenschuh
Vizepräsident

ZTG-Novelle: wesentliche Änderungen

Die wesentlichsten Neuerungen der ZTG-Novelle liegen im Bereich des Gesellschaftsrechts:

  • Neben den ZT-Gesellschaften gibt es nun auch sog. „interdisziplinäre Gesellschaften mit Ziviltechnikern“, die zusätzlich zum Ziviltechnikerberuf auch andere Berufe ausüben dürfen.
  • Diese interdisziplinären Gesellschaften können auch Gesellschafter der ZT-Gesellschaften sein. Allerdings müssen ZiviltechnikerInnen mindestens 50 % an einer Ziviltechnikergesellschaft bzw. an einer interdisziplinären Gesellschaft mit ZiviltechnikerInnen halten, wobei die Gesellschaftsanteile und Stimmrechte an allfällig an der Gesellschaft beteiligten Ziviltechnikergesellschaftern und interdisziplinären Gesellschaften mit ZiviltechnikerInnen einzubeziehen sind.
  • Fachspezifische Tätigkeiten, insbesondere die Ausstellung von Urkunden, dürfen weiterhin nur ZiviltechnikerInnen durchführen.
  • Die Erteilung von Prokura ist nicht zulässig.

Wir haben weitere wesentliche Änderungen hier für Sie zusammengefasst.


Save the Date: Netzwerkveranstaltungen Interreg

Im Rahmen des EU-geförderten Interreg-Projekts zur Förderung des Wettbewerbs in der österreichisch-bayerischen Grenzregion finden im Herbst/Winter 2021/2022 drei Vernetzungsveranstaltungen statt:

29. September 2021, 16:00- 19:00, online + interaktiv
Thema: Wettbewerbswesen im Vergleich

Vorankündigung: Netzwerkveranstaltung 2:
Anfang Dezember 2021, online/evtl. hybrid
Thema: Städtebaulicher Wettbewerb – Leistungsbild/ Preisgeld

Vorankündigung: Netzwerkveranstaltung 3:
Ende Feber 2022, hybrid
Thema: GeneralplanerIn – partnerschaftliche Verfahren

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit in Kürze.

Mehr zum Interreg-Projekt finden Sie auf der Projekt-Website.


Lehrgang "Nachhaltiges Bauen": Rabatt für ZT

TU Wien und TU Graz  haben gemeinsam ein Masterprogramm ins Leben gerufen, in dem die Grundsätze der Nachhaltigkeit in Projektentwicklung, Planung und Ausführung, Betrieb und Beseitigung von Bauwerken vermittelt werden. AbsolventInnen betrachten den Lebensweg eines Bauwerks umfassend und können die neuen Kenntnisse unmittelbar in der Praxis anwenden. Mitglieder der ZT-Kammer erhalten 25% Ermäßigung auf den Lehrgangsbeitrag des postgradualen Universitätslehrganges MEng Nachhaltiges Bauen.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Staatspreis Consulting - Ingenieurconsulting 2021

Der Staatspreis Consulting-Ingenieurconsulting hat das Ziel, hervorragende Consultingleistungen auszuzeichnen. Damit soll die volkswirtschaftliche Bedeutung des Ingenieurconsultings hervorgehoben und dessen zentrale Rolle für die Erschließung neuer Märkte in allen Wirtschaftsbereichen betont werden. Der Staatspreis wird vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gemeinsam mit der ACA (Austrian Consultants Association), der gemeinsamen Plattform der Bundessektion ZivilingenieurInnen der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen und des Fachverbandes Ingenieurbüros, veranstaltet.
Die Kategorien, Beurteilungskriterien und Teilnahmebedingungen entnehmen Sie der Ausschreibung.