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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die ZTG-Novelle, die das EuGH-Urteil gegen Österreich aus dem Vorjahr umsetzen soll (wir haben dazu informiert), befindet sich derzeit in Begutachtung.

Wie auch die Medien berichten (DiePresse; OÖ Nachrichten; orf.at), greift der vorliegende Entwurf tief in die Prinzipien unseres Berufsstandes ein und übererfüllt das EuGH-Urteil. Die Abschaffung unseres Alleinstellungsmerkmals, der strikten Trennung von Planung und Ausführung, kann nur als „Gold Plating“ bezeichnet werden.

Der Entwurf würde ermöglichen, dass durch bestimmte Gesellschaftskonstruktionen die Kapitalbeteiligung von ZiviltechnikerInnen in ZT-Gesellschaften derart verwässert wird, dass die ZiviltechnikerInnen ihren maßgeblichen Einfluss verlieren. Berufsfremde (z.B. Gewerbe, Industrie, Handel) könnten somit die strategische Ausrichtung der ZT-Gesellschaften bestimmen. Damit würden lange bewährte und dem Schutz der KlientInnen dienende strenge Berufsregelungen einfach umgangen. Mehr Infos zur Problematik finden Sie hier.

Was können Sie tun?
Die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf endet am 11.9.2020. Nach dem Passieren des Ministerrats wird das Gesetz aller Voraussicht nach im Parlament dem Wirtschaftsausschuss zur Behandlung zugewiesen. Seit Montag befindet sich die Stellungnahme der Bundeskammer und der Länderkammern der ZiviltechnikerInnen zur ZTG-Novelle online. Jede Person hat die Möglichkeit, ihre Zustimmung zu einzelnen Stellungnahmen zu erteilen. Wir zählen bereits über 800 Unterstützungen und möchten uns der Bitte Ihrer Länderkammer anschließen und - sollten Sie das nicht bereits getan haben - um Ihre Zustimmung unter diesem Link ersuchen.

Darüber hinaus: Wenn Sie persönliche oder indirekte Kontakte zu Abgeordneten im Nationalrat haben, so bitten wir Sie, diese in unserem Sinne zu kontaktieren. Zur Unterstützung finden Sie hier ein Argumentarium.

Angesichts des gemeinsamen Zieles, die gesetzlich verankerte Unabhängigkeit von uns ZiviltechnikerInnen zu wahren, sollten wir jede Gelegenheit zur politischen Beteiligung nutzen.

Wir danken für Ihre Unterstützung!

Mit kollegialen GrüßenRudolf Kolbe
Präsident
Daniel Fügenschuh
Vizepräsident

Ziviltechnikerinnen-Tage 2020

Die Ziviltechnikerinnen-Tage 2020 finden von 1.-3. Oktober in Linz statt. Angeboten werden Workshops, Vorträge sowie eine geführte Besichtigung von ausgewählten Projekten. Details zum Programm entnehmen Sie bitte der Einladung. Eine Anmeldung ist bis zum 15. September hier möglich.


Forschungspreis der Bundeskammer vergeben

Die Bundessektion ZivilingenieurInnen hat auch im Jahr 2019 wissenschaftliche Abschlussarbeiten, die aufgrund der technischen Fachexpertise und der Aktualität des Themas für den Berufsstand der ZiviltechnikerInnen von Bedeutung sind, mit dem Forschungspreis der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen ausgezeichnet. Aufgrund der derzeitigen Situation betreffend COVID-19 fand allerdings bisher noch keine Preisverleihung statt. Eine Übersicht der PreisträgerInnen und ihrer Arbeiten finden Sie hier.

 


Digitale Wanderausstellung "Ziviltechnikerinnen gestalten Zukunft"

Für die digitale Wanderausstellung "Ziviltechnikerinnen gestalten Zukunft", welche zur Zeit in der Grazer Herrengasse zu sehen ist, können noch bis 7.9.2020 Projekte eingereicht werden. Wenn Sie teilnehmen möchten, bitten wir Sie, uns für die Erstellung des Sliders (siehe Muster) folgende Unterlagen bis zum 7.9.2020 an office@arching.at zu senden:

  • Projektdaten: Projekttitel, Untertitel, Ort
  • Name und Kontaktdaten (Website, Sitz der Kanzlei) der Teilnehmerin
  • 1 Bild (Foto, Plan, Schaubild, Rendering oder andere aussagekräftige Darstellungen) in Originalgröße (300 dpi, Querformat)
  • Abgeklärte Fotorechte und Copyright-Hinweis für dieses Bild sowie
  • eine unterschriebene Version dieser Vereinbarung

Wir weisen darauf hin, dass wir je Teilnehmerin nur ein Projekt in die Ausstellung aufnehmen können. Es kann auch das Projekt der Wanderausstellung 1 präsentiert werden, wir bitten aus administrativen Gründen darum, in diesem Fall trotzdem alle Unterlagen erneut zu übermitteln. Wie der Titel der Ausstellung schon verrät, geht es darum, die Arbeit von Ziviltechnikerinnen hervorzuheben. Deshalb wird, für den Fall, dass Sie das Projekt im Rahmen Ihrer Tätigkeit in einer Gesellschaft oder in Kooperation mit einem männlichen Kollegen verwirklicht haben, Ihr Name hervorgehoben. Die Wanderausstellung wird vom Ausschuss der Ziviltechnikerinnen Österreichs organisiert.