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Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir dürfen Ihnen am Ende dieses Jahres wieder die Zahlen für die Kollektivvertrags-Gehälter und den neuen ZT-Index (ehemals Basiswert) bekanntgeben. Heuer konnten sich die Verhandlungsparteien auf eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindest-Brutto-Monatsgehälter zu einem Fix-Betrag von EUR 95,- einigen. Dies stellt aus unserer Sicht einen guten Kompromiss dar, bei dem vor allem niedrige Gehaltsklassen unterstützt werden. Wir dürfen uns auch heuer wieder bei Dr. Rosinak und seinem Verhandlungsteam bedanken. Detaillierte Informationen zu den Ergebnissen sowie zum neuen ZT-Index finden Sie weiter unten und auf unserer Website.

Abgesehen davon dürfen wir in Erinnerung rufen, dass Arbeitgeber:innen bei Zahlungen über den KV-Mindestgehältern auf deren Freiwilligkeit hinweisen sollten, da ansonsten ein Rechtsanspruch entstehen könnte.

Nach einem ereignisreichen und erfolgreichen Kammer-Jahr möchten wir uns bei den Kolleg:innen bedanken, die sich freiwillig in der Kammer engagieren - wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit im Jahr 2026! Auch möchten wir neue Kolleg:innen motivieren, sich im Kammerwahl-Jahr 2026 zu engagieren und gemeinsam mit uns die Zukunft der ZT zu gestalten! Wir wünschen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Mit kollegialen Grüßen

Daniel Fügenschuh
(Präsident)
Klaus Thürriedl
(Vizepräsident)

Kollektivvertrag 2026

Folgende Änderungen des Kollektivvertrages für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) in Österreich wurden zwischen der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und der Gewerkschaft der Privatangestellten vereinbart:

Kollektivvertragliche Mindestgehälter:
Die kollektivvertraglichen Mindest-Brutto-Monatsgehälter werden in allen Beschäftigungsgruppen und Gruppenzugehörigkeitsjahren jeweils mit einem Fixbetrag von EUR 95,- erhöht.

Lehrlingseinkommen:
Das Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr wird auf EUR 1.000,- erhöht.
Die übrigen Lehrlingseinkommen werden um 4% erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.

Zulagen und Trennungsgeld:
Sämtliche Zulagen werden um 3% erhöht und auf Zehntel Euro kaufmännisch gerundet.
Das Trennungsgeld wird mit EUR 30,- festgelegt.

Geltungsbeginn: 01.01.2026

Die Sozialpartner:innen befürworten, jene Gehälter, die über dem Kollektivvertrag liegen, im gemeinsamen Interesse von Ziviltechniker:innen und Mitarbeiter:innen und entsprechend den jeweiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erhöhen.

Daneben wurden auch textliche Änderungen vereinbart. Insbesondere wurden bei der Beschreibung der Beschäftigungsgruppen 3 und 4 in § 19 neue Regelungen für einige Gruppen von Beschäftigten eingeführt, die bei Beginn ihres Dienstverhältnisses keine einjährige Praxis vorweisen können. Absolvent:innen von berufsbildenden höheren Schulen und von Masterstudien erhalten im ersten Jahr ihrer Anstellung in diesem Fall ein um 10% vermindertes Mindest-Brutto-Monatsgehalt und Abgänger:innen von Bachelorstudien werden in das erste Jahr und nicht sogleich in das zweite Jahr der BG 3 eingestuft.

Das Dokument mit sämtlichen Änderungen finden Sie hier.


Information zum ZT-Index 2026

Der Basiswert wird ab 1.1.2026 vom „ZT-Index“ abgelöst. Darauf haben sich die Bundesländer, die ASFINAG und die ÖBB-Holding AG mit der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen im September 2025 geeinigt. Eine getrennte Darstellung der Indices für Straße und Vermessung ist dadurch nicht mehr erforderlich und wird nicht mehr erfolgen.

Der ZT-Index beginnt im Jahr 2025 mit dem Wert 1,0000. Ab dem Jahr 2026 wird er mit dem Anpassungsfaktor valorisiert und wie bisher auf der Website der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen veröffentlicht.

Der ZT-Index bzw. dessen Anpassungsfaktor dient in erster Linie zur Valorisierung der mit ZT vereinbarten Honorare. Nähere Erläuterungen finden Sie auf unserer Website.


D-A-CH Fachkolloquium in Winterthur

Mit der Winterthur Deklaration haben wir gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen im D-A-CH-Raum ein starkes Zeichen für eine postfossile Vergabekultur gesetzt. Die Erklärung bündelt praxisorientierte Empfehlungen, wie öffentliche und private Bauherren klimafreundliches Planen und Bauen gezielt vorantreiben können. Besonders wichtig sind dabei der professionelle Umgang mit Unsicherheiten im Bestand, das bewusste Abwägen von Zielkonflikten sowie die Förderung interdisziplinärer Verfahren. Mit unserer Unterzeichnung bekräftigen wir unser langfristiges Engagement für eine nachhaltige, qualitätsvolle und klimaneutrale Baukultur. Wir freuen uns, dass wir beim diesjährigen Kolloquium aktiv dazu beitragen konnten, die Weiterentwicklung von Wettbewerbs- und Vergabeprozessen im Sinne des postfossilen Bauens voranzubringen.


RVS Vermessungswesen & Geoinformation

Im Frühjahr dieses Jahres wurde eine Überarbeitung der RVS 06.01.11 (Ziel- und Aufgabenbeschreibung Vermessungswesen und Geoinformation) sowie der RVS 06.01.12 (Aufwand- und Kostenabschätzung Vermessungswesen und Geoinformation) vorgenommen. Die Veröffentlichung durch die FSV (Österreichische Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr) ist bereits erfolgt. Die Verlinkung auf die Homepage der FSV zu den novellierten RVS finden Sie auf unserer Website.


Bemessungsprogramm zum ÖWAV-Regelblatt 45

Neuauflage: Die 2. Auflage des ÖWAV-Regelblatts 45 „Oberflächenentwässerung durch Versickerung in den Untergrund“ wurde veröffentlicht. Gleichzeitig steht auch das neue Bemessungsprogramm ab sofort kostenlos zum Download bereit. Das (kostenpflichtige) Regelblatt inkl. Bemessungsprogramm sowie weitere kostenlose Downloads finden Sie auf der ÖWAV-Website unter folgendem Link.


anotHERVIEWture AWARD 2026

Der anotHERVIEWture AWARD geht 2026 in die nächste Runde und würdigt mit insgesamt 4 Kategorien wieder die herausragenden Leistungen österreichischer und internationaler Architektinnen und Zivilingenieurinnen. Österreichische Architektinnen sind eingeladen, sich für Kategorien 1 „Female Architect of the Year“ und 2 „Emerging Female Architect of the Year“ zu bewerben und österreichische Zivilingenieurinnen für Kategorie 3 „National/International Female Engineering Achievement of the Year“. Kategorie 3 zeichnet Lösungen aus, die in ihrem jeweiligen Fachgebiet durch die Aspekte Innovation und/oder Komplexität der gelösten Planungsaufgabe und/oder herausragende Gestaltung überzeugen. Das Preisgeld beträgt in jeder Kategorie EUR 5000,-. Die Jury setzt sich wieder aus renommierten nationalen und internationalen Kolleginnen zusammen. Einreichungen sind von 31. März bis 30. Juni 2026 möglich. Werden Sie jetzt schon Teil der Women Community und laden Sie die Projekte hoch, die Sie ab März für den Award einreichen möchten.


Jahrestagung der BFG Natürliche Ressourcen

Am 15. und 16. Jänner 2026 lädt die Bundesfachgruppe Natürliche Ressourcen zur 47. Tagung zu dem Thema "KI im ZT-Büro - Herausforderungen und Grenzen" nach Salzburg ein. Im Zuge der Tagung sollen die Grundlagen und Grenzen des Einsatzes von KI im Planungsverfahren und Gutachterwesen mit Schwerpunkt Land- und Forstwirtschaft aufgezeigt werden. Neben fundierten Vorträgen wird es wieder ausreichend Raum für eingehende Diskussionen sowie Gelegenheit zum Dialog und Netzwerken geben. Es gibt noch freie Plätze! Zur Einladung und Anmeldung.


Ausschreibung: Reduziert bauen - besser wohnen

Wer heute baut, ist bei steigenden Qualitätserwartungen mit langen Verfahrenszeiten und einer für viele unüberschaubaren Landschaft an technischen und rechtlichen Regelwerken konfrontiert. Die Kammer hat u.a. mit dem Positionspapier „Endlich einfacher bauen“ ein klares Zeichen gesetzt. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Ausschreibung "Reduziert bauen - besser wohnen" (architekturwettbewerb.at) hinweisen, in der Projekte im Sinne des einfacheren Bauens aus dem DACH-Raum eingebracht werden können. Einreichschluss ist der 18. Januar 2026. Weitere Informationen.


Hans-Hollein-Projektstipendium 2026

Die Hans-Hollein-Projektstipendien im Bereich Architektur sind zu Ehren des verdienstvollen österreichischen Architekten eingerichtet worden und werden jüngeren Architekt:innen zuerkannt, deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet. Einzureichen ist ein Projekt mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breites Interesse zugeordnet werden kann. Die Einreichfrist läuft noch bis 31. Jänner 2026.