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Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir dürfen Ihnen am Ende dieses Jahres die Zahlen für die Kollektivvertrags-Gehälter und den Basiswert bekanntgeben. Heuer konnten sich die Verhandlungsparteien im Wesentlichen auf eine Erhöhung der KV-Gehälter von 3,6 % einigen. Dies stellt aus unserer Sicht einen guten Kompromiss dar, bei dem beide Seiten aufeinander zugegangen sind. Wir bedanken uns auch heuer wieder bei Dr. Rosinak und seinem Verhandlungsteam. Detaillierte Informationen zu den Ergebnissen finden Sie weiter unten.

Wir blicken auf ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr zurück und möchten uns bei allen bedanken, die sich freiwillig in der Kammer engagieren und uns unterstützen. Mit dieser großartigen Unterstützung schauen wir zuversichtlich nach vorn und auf 2025. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Mit kollegialen Grüßen

Daniel Fügenschuh
(Präsident)
Klaus Thürriedl
(Vizepräsident)

Änderung der Fortbildungsverordnung für ZI

Ab 2025 gilt eine adaptierte Fortbildungsverordnung für Zivilingenieur:innen, die mit den folgenden Änderungen die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung erleichtern soll:

Schon bisher galt, dass während des ganzjährigen Ruhens der Befugnis keine Verpflichtung zur Fortbildung besteht. Sobald die Befugnis - auch nur für einen Tag des Kalenderjahres - aufrecht gemeldet wird, gilt die Fortbildungsverpflichtung für das gesamte Kalenderjahr. Um sicherzustellen, dass die Absolvierung von Fortbildungen in der Praxis auch tatsächlich möglich ist, sieht die Verordnung ab 2025 vor, dass Aufrechtmeldungen ab dem 15. November eines Kalenderjahres als Aufrechtmeldung ab dem 1. Jänner des nächsten Kalenderjahres gelten. Somit beginnt die Fortbildungsverpflichtung erst im folgenden Jahr und es müssen im laufenden Jahr keine Nachweise erbracht werden.

Um Härtefälle abzufedern, wird ab nächstem Jahr ermöglicht, dass Berufsberechtigte, die die Meldeverpflichtung aufgrund besonders zu berücksichtigender Umstände (z.B. längere Krankheit) ausnahmsweise nicht erfüllen konnten, eine Nachfrist von maximal zwei Jahren zum Nachholen der Fortbildungen erhalten. Betroffene Zivilingenieur:innen können bei ihrer zuständigen Länderkammer um Fristverlängerung ansuchen.


Aufruf zur Mitarbeit: LB Hochbau & Haustechnik

Die standardisierten Leistungsbeschreibungen für die Bereiche Hochbau und Haustechnik werden durch eine Arbeitsgruppe im BMAW laufend aktualisiert. Zu den in der Arbeitsgruppe mitwirkenden Vertreter:innen der beteiligten Verkehrskreise gehören auch ZT, die die Auftraggeberseite vertreten. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe werden eine oder zwei Personen gesucht, die idealerweise praktische Erfahrung beim Erstellen von Leistungsverzeichnissen/Ausschreibungen mitbringen. Die Sitzungen finden laufend online statt. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter office@arching.at.


Podcast: Europäische Erfahrungen mit BIM

"Archi‘Voices" ist ein Podcast des Architect's Council of Europe (ACE), der Herausforderungen, Innovationen und Chancen erkundet, die die BIM-Landschaft in Europa prägen. Neben Expert:innen aus Tschechien, Dänemark, Italien und Polen ist auch ZT Thomas Hoppe vertreten und teilt spannende österreichische Erfahrungen. Das komplexe Thema BIM wird sowohl für Neulinge verständlich als auch für Expert:innen interessant aufbereitet und diskutiert. Über diesen Link kommen Sie zu den verschiedenen Streaming-Plattformen.


Zukunft gestalten: Kreative Ideen gesucht!

Haben Sie eine Idee, um die Zukunft zu gestalten? Ob Vorschläge zur digitalen Einreichung, ein Projekt-Newsletter oder gänzlich andere Innovationen: Der Ausschuss Innovation hört zu! Wir laden Sie ein, anonym eine Idee, eine Problemstellung oder einen Lösungsvorschlag einzureichen – einfach, schnell und unkompliziert in diesem Online-Dokument. Jeder Beitrag zählt und hilft uns, gemeinsam als Ziviltechniker:innen unsere Prozesse zu optimieren und Innovation voranzutreiben. Der Aufwand ist gering, der Nutzen für uns alle groß: Nehmen Sie sich ein paar Minuten und teilen Sie uns Ihre Ideen mit!


Schema: Prüfberichte im Siedlungswasserbau

Das Schema für Prüfberichte im Siedlungswasserbau ist eine wichtige Orientierungshilfe für ZT in Vergabeverfahren. Das Land Niederösterreich (NÖ) hat dieses Schema, welches bundesweit anwendbar ist, bisher auf seiner Website veröffentlicht. Da das Land NÖ diese Unterlage von der Website entfernen wird und um den Zugriff für alle ZT weiterhin zu gewährleisten, ist das Schema für Prüfberichte im Siedlungswasserbau nun auf der BKZT-Website im Bereich "Rechtsinfos" zu finden.


Interventa-Nachschau mit Aufzeichnungen

Im September fand die Interventa Hallstatt 2024 im Rahmen der Kulturhauptstadt Europas Bad Ischl Salzkammergut 2024 statt. Als "Symposion zur Baukultur zwischen Tradition und Innovation" bot es inspirierende Inputs zu Themen, die ZT tagtäglich mitgestalten. In einer Nachschau auf interventa.at gibt es nun neben einer Fotosammlung auch alle Vorträge und Gespräche als Video-Aufzeichnungen zu sehen.


Kollektivvertrag 2025

Folgende Änderungen des Kollektivvertrages für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) in Österreich wurden zwischen der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und der Gewerkschaft der Privatangestellten vereinbart:

Kollektivvertragliche Mindestgehälter:
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden – mit Ausnahme des Mindestgehalts der Beschäftigungsgruppe IV, 1. Jahr – um 3,6 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
Das Mindestgehalt der Beschäftigungsgruppe IV, 1. Jahr, wird um 4,2% erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet und beträgt somit EUR 3.050,00.

Lehrlingsentschädigung:
Erhöhung um 3,6 % und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.

Zulagen und Trennungsgeld:
Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgelds um 3,6 % und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro.

Geltungsbeginn: 01.01.2025

Die Sozialpartner:innen befürworten, jene Gehälter, die über dem Kollektivvertrag liegen, im gemeinsamen Interesse von Ziviltechniker:innen und Mitarbeiter:innen zu erhöhen.

Das Dokument mit sämtlichen Änderungen finden Sie hier.


Basiswert & Indices

Das Ergebnis der Verhandlungen vom 2.12.2024 betreffend Basiswert und Indices gemäß der Vereinbarung vom 28.01.2002 lautet wie folgt:

Der Erhöhungsfaktor für den Basiswert und die Indices beträgt 1,02884.

Der Basiswert beträgt 110,43.
Der Fortrechnungswert für den Basiswert lautet 110,4315.

Der Index Straße beträgt 12,05 (neuer Fortrechnungswert 12,0466),
der Index Vermessung 9,92 (neuer Fortrechnungswert 9,9236).

Der Basiswert und die Honorarindices treten mit 01.01.2025 in Kraft.

Die Erläuterungen dazu finden Sie auf unserer Website.